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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Cit-Tiernahrung PDF Drucken E-Mail
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§ 1  Geltung der Bedingungen

1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Cit-Tiernahrung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an die Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


§ 2  Angebot und Vertragsabschluß

1. Die Angebote der Firma Cit-Tiernahrung sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.


§3 Widerrufsrecht: Bei Bestellungen per Telekommunikationsmittel

Als Kunde haben Sie das Recht innerhalb von 14 Tagen Ihre Bestellung zu widerrufen gemäß §§ 312 d, 355, 357 BGB. Der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich, er kann per E-Mail, schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider­rufs. Nach der Ausübung des Widerrufes sind Sie zur vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits bezogenen Leistungen zurückzuge­währen und gegebenenfalls gezo­gene Nutzung (Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
In diesem Fall organisiert die Rücksendung der Ware die Firma mittels eines Retourenlieferscheins. Zwecks Retourensendung setzten Sie sich bitte telefonisch per E-Mail oder Fax mit Cit Tiernahrung in Verbindung, dieser gibt die Retouren in Auftrag. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Ware in einem versand­fähigen Zustand zur Abholung bereit steht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit  benutzen Sie bitte nur die Retourenlieferscheine, da nur dann die Ware zuverlässig zuzuord­nen ist. Bei einer Verschlechterung der Ware, Untergang oder anderweitige Unmöglichkeiten der Wahrenrücksendung ist der Waren­wert zu ersetzen. Ebenso ist vom Besteller bei einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Ware, Wertersatz zu leis­ten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist, diese jedoch kurzfristig und ohne feststellbare Beanspruchung stattgefunden hat -wie es Ihnen auch in einem Ladengeschäft möglich ge­wesen wäre. Bei den Futter- und Pflegepro­dukten hat auch dann eine Ingebrauchnahme stattgefunden, wenn Verpackungen geöffnet wur­den. Eine Ingebrauchnahme können Sie vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen was deren Wert beeinträchtigt. Machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, ist der Kaufvertrag hinfäl­lig.


§  4  Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma Cit-Tiernahrung an die in Ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich inklusive der Verpackung. Persönliche Lieferungen im Umkreis von 15 km der Firma Cit-Tiernahrung sind kostenfrei. Ab dem 16.km wird eine Lieferkostenpauschale von 4,00 € fällig. Der Mindestbestellwert beträgt 15,00 €. Ab einem Bestellwert von 150,00 € erfolgt die Lieferung kostenfrei.

3. Innerhalb der BRD erfolgen die Zahlungen per Vorkasse oder bei registrierten Kunden per Bankeinzug oder Rechnung. Innerhalb des europäischen Auslandes erfolgt die Zahlung per Vorkasse nach Rechnungsstellung.


§ 5  Liefer- und Leistungszeit

1. Die Lieferzeit ist freibleibend. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Firma Cit-Tiernahrung ist bemüht, alle eingehenden Bestellungen innerhalb von 3 - 5  Tagen auszuliefern.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Cit Tiernahrung die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die Firma Cit-Tiernahrung - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Firma nach angemessener  Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma von ihren Verpflichtungen frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma Cit-Tiernahrung nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

4. Sofern die Firma Cit-Tiernahrung die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sie sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.

5. Die Firma Cit-Tiernahrung ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.


§ 6  Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung dem Empfänger übergeben worden ist. Falls die Lieferung ohne Verschulden der Firma Cit Tiernahrung unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über.


§ 7  Untersuchungs- und Rügepflicht

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von vier Tagen nach Warenerhalt der Firma Cit-Tiernahrung und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.


§ 8  Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach der Maßgabe von § 7 ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes der Firma Cit-Tiernahrung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wir gewährleisten nach dieser Maßgabe, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Schutz- und Lageranweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Komponenten ausgewechselt, so entfällt jede Gewährleistung.

3. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, ist das gelieferte Produkt mit einer genauen Fehlerbeschreibung mit Kopie des Lieferscheins an die Firma Cit-Tiernahrung 24986 Satrup Mühlenholz 2 zurückzuschicken.

4. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

6. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Cit-Tiernahrung stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte

der Firma Cit-Tiernahrung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

8. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Firma nicht. Garantien, die dem Besteller von Dritten eingeräumt werden, insbesondere Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.


§  9  Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Firma Cit-Tiernahrung aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt, die der Käufer auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum der Firma Cit-Tiernahrung; Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma Cit-Tiernahrung als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für die Firma Cit-Tiernahrung. Erlischt das Miteigentum durch Verbindung, so wird vereinbart, dass das [Mit-] Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig [Rechnungswert] auf die Firma übergeht. Der Käufer verwahrt das [Mit-] Eigentum der Firma unentgeltlich. Ware an der uns [Mit-] Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer unverzüglich sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma ab. Der Käufer wird widerruflich ermächtigt, die an die Firma Cit-Tiernahrung abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und dieser unverzüglich benachrichtigt.


§  10  Zahlung

1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachname-Verrechnungsscheck oder bei Abholung/Lieferung zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Firma Cit-Tiernahrung ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Cit-Tiernahrung über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Firma Cit-Tiernahrung berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die <Firma> berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Die Firma Cit-Tiernahrung ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.


§  11  Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen die Firma Cit-Tiernahrung an Dritte ist ausgeschlossen, sofern die Firma der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt.


§  12  Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Firma als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma beruht, gelten hinsichtlich der Haftung der Firma die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


§  13  Anwendbares Recht - Gerichtsstand - Erfüllungsort

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Cit-Tiernahrung und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Firma Cit Tiernahrung in 24986 Satrup Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Die Firma ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Rechte und Pflichten der Geschäftssitz der Firma Erfüllungsort.


§  14  Datenschutz

Die Firma Cit-Tiernahrung ist berechtigt, die bzgl. der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, insbesondere werden diese nicht verkauft, vermietet oder eingetauscht.


§ 15 Salvatoresche Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit wie nur möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.


Stand: November 2009
Letzte Aktualisierung ( 18.12.2009 )
 

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