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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Cit-Tiernahrung |
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AGB's als PDF-Download
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Cit-Tiernahrung erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten in ihrer
jeweils gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden
Bedingungen des Bestellers die Lieferung an die Besteller vorbehaltlos
ausführen.
2.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote der Firma Cit-Tiernahrung
sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus
der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Annahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
§3 Widerrufsrecht: Bei Bestellungen
per Telekommunikationsmittel
Als Kunde haben Sie das Recht innerhalb von 14 Tagen Ihre
Bestellung zu widerrufen gemäß §§ 312 d, 355, 357 BGB. Der Widerruf ist ohne
Angabe von Gründen möglich, er kann per E-Mail, schriftlich oder durch
Rücksendung der Ware erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Nach der
Ausübung des Widerrufes sind Sie zur vollständigen Rücksendung der Ware
verpflichtet.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits bezogenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzung (Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren
Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
In diesem Fall organisiert die Rücksendung der Ware die Firma mittels eines
Retourenlieferscheins. Zwecks Retourensendung setzten Sie sich bitte
telefonisch per E-Mail oder Fax mit Cit Tiernahrung in Verbindung, dieser gibt
die Retouren in Auftrag. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Ware in einem versandfähigen
Zustand zur Abholung bereit steht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit benutzen Sie bitte nur die
Retourenlieferscheine, da nur dann die Ware zuverlässig zuzuordnen ist. Bei
einer Verschlechterung der Ware, Untergang oder anderweitige Unmöglichkeiten
der Wahrenrücksendung ist der Warenwert zu ersetzen. Ebenso ist vom Besteller
bei einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Ware, Wertersatz zu leisten.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der
Ware zurückzuführen ist, diese jedoch kurzfristig und ohne feststellbare
Beanspruchung stattgefunden hat -wie es Ihnen auch in einem Ladengeschäft
möglich gewesen wäre. Bei den Futter- und Pflegeprodukten hat auch dann eine
Ingebrauchnahme stattgefunden, wenn Verpackungen geöffnet wurden. Eine
Ingebrauchnahme können Sie vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen was deren Wert
beeinträchtigt. Machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, ist der
Kaufvertrag hinfällig.
§ 4
Preise
1. Soweit
nicht anders angegeben, hält sich die Firma Cit-Tiernahrung an die in Ihren
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind
die in der Auftragsbestätigung genannten Preise inklusive der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet.
2. Die
Preise verstehen sich inklusive der Verpackung. Persönliche Lieferungen im
Umkreis von 15 km der Firma Cit-Tiernahrung sind kostenfrei. Ab dem 16.km wird
eine Lieferkostenpauschale von 4,00 €
fällig. Der Mindestbestellwert beträgt 15,00 €. Ab einem Bestellwert von 150,00
€ erfolgt die Lieferung
kostenfrei.
3.
Innerhalb der BRD erfolgen die Zahlungen per Vorkasse oder bei registrierten
Kunden per Bankeinzug oder Rechnung. Innerhalb des europäischen Auslandes
erfolgt die Zahlung per Vorkasse nach Rechnungsstellung.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
1. Die Lieferzeit ist freibleibend. Liefertermine oder
-fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform. Die Firma Cit-Tiernahrung ist bemüht, alle eingehenden
Bestellungen innerhalb von 3 - 5 Tagen
auszuliefern.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Cit Tiernahrung die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie
bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die Firma Cit-Tiernahrung
- auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert,
ist der Firma nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma
von ihren Verpflichtungen frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma
Cit-Tiernahrung nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Sofern die Firma Cit-Tiernahrung die Nichteinhaltung
verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sie sich in
Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,25% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens
bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug
beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.
5. Die Firma Cit-Tiernahrung ist zu Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und
Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über,
sobald die Sendung dem Empfänger übergeben worden ist. Falls die Lieferung ohne
Verschulden der Firma Cit Tiernahrung unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Meldung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei
Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von vier Tagen nach
Warenerhalt der Firma Cit-Tiernahrung und dem Frachtführer schriftlich
angezeigt werden. Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als
Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 8 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte
des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und
Rügepflichten nach der Maßgabe von § 7 ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der
Käufer muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach
Eingang des Lieferungsgegenstandes der Firma Cit-Tiernahrung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wir gewährleisten nach dieser Maßgabe,
dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die
Gewährleistung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr.
2.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Schutz- und
Lageranweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder
Komponenten ausgewechselt, so entfällt jede Gewährleistung.
3. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die
Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, ist das gelieferte Produkt mit
einer genauen Fehlerbeschreibung mit Kopie des Lieferscheins an die Firma Cit-Tiernahrung
24986 Satrup Mühlenholz 2 zurückzuschicken.
4. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist
fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Cit-Tiernahrung
stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die
Gewährleistung für die Produkte
der Firma Cit-Tiernahrung und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch
die Firma nicht. Garantien, die dem Besteller von Dritten eingeräumt werden,
insbesondere Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.
§ 9
Eigentumsvorbehalt
1.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent, die der Firma Cit-Tiernahrung aus jedem Rechtsgrund gegen den
Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt,
die der Käufer auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert
die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum der Firma Cit-Tiernahrung; Verarbeitung
oder Umbildung erfolgen stets für die Firma Cit-Tiernahrung als Herstellerin,
jedoch ohne Verpflichtung für die Firma Cit-Tiernahrung. Erlischt das
Miteigentum durch Verbindung, so wird vereinbart, dass das [Mit-] Eigentum des
Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig [Rechnungswert] auf die
Firma übergeht. Der Käufer verwahrt das [Mit-] Eigentum der Firma
unentgeltlich. Ware an der uns [Mit-] Eigentum zusteht, wird im Folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt
der Käufer unverzüglich sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma ab. Der
Käufer wird widerruflich ermächtigt, die an die Firma Cit-Tiernahrung abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der
Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und dieser unverzüglich
benachrichtigt.
§ 10
Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per
Vorauskasse, per Nachname-Verrechnungsscheck oder bei Abholung/Lieferung
zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers
Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Firma Cit-Tiernahrung ist berechtigt,
trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist
die Firma berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma
Cit-Tiernahrung über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die
Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Firma Cit-Tiernahrung
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu
berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere
Belastung nachweist.
4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen
einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die <Firma>
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks
angenommen hat. Die Firma Cit-Tiernahrung ist in diesem Falle außerdem
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder
unstreitig sind.
§ 11
Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen die Firma Cit-Tiernahrung
an Dritte ist ausgeschlossen, sofern die Firma der Abtretung nicht ausdrücklich
zustimmt.
§ 12
Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Firma als auch gegen ihre Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Für einen Schaden, der auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma beruht, gelten
hinsichtlich der Haftung der Firma die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche
gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
§ 13
Anwendbares Recht - Gerichtsstand - Erfüllungsort
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der Cit-Tiernahrung und dem Käufer gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, i. S. des HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der
Geschäftssitz der Firma Cit Tiernahrung in 24986 Satrup Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten
vereinbart. Die Firma ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden oder mit ihm
zusammenhängenden Rechte und Pflichten der Geschäftssitz der Firma
Erfüllungsort.
§ 14
Datenschutz
Die Firma Cit-Tiernahrung ist berechtigt, die bzgl. der
Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den
Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, unter
Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die Daten werden
vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, insbesondere werden
diese nicht verkauft, vermietet oder eingetauscht.
§ 15 Salvatoresche
Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll
eine angemessene Regelung treten, die soweit wie nur möglich dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages
vermutlich gewollt hätten.
Stand: November 2009
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Letzte Aktualisierung ( 18.12.2009 )
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Artikelliste
Rinderpansen
5 kg
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Rinderpansen
1 kg
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Rinderpansen
500 g
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Rinderpansen
200 g
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Rinderpansen
100 g
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Rinderlunge
2,5 kg
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Rinderlunge
500 g
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Rinderlunge
100 g
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Rinderstrossen
5 kg
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Rinderstrossen
200 g
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Ochsenziemer
> 80 cm
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Ochsenziemer
15 cm
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Ochsenziemer
12,5 cm
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Ochsenziemer-Bruch
5 kg
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Ochsenziemer-Bruch
400 g
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Ochsenziemer-Bruch
200 g
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Ochsenziemer
5er Pck.
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Frikadellen
rund+ gut
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Diät-Frikadellen
leicht + lecker
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Knoblauch
- Frikadellen
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Mix-Tüte
Kauspass 250 g
|
Rinderschlund
250 g
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Rinderkopfhaut
1 kg
|
Rinderkopfhaut
200 g
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Lammpansen
1 kg
|
Lammpansen
500 g
|
Lammpansen
200 g
|
Lammpansen
100 g
|
Lammlunge
2,5 kg
|
Lammlunge
200
|
Lamm
Sensitive 3-Mix 250 g
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Schweineohren
25 kg
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Schweineohren
-sortiert-
|
Schweineohren
400 g
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Schweineohren
200 g
|
Schweineohren
10 er
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Schweineohren
3er
|
Schnippelohren
500 g
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Rinderohren
|
Rinderohren
|
Rinderohren
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Cit-Fischöl
500 ml
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Cit-Heringsöl
500 ml
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Cit-Lachsöl
500 ml
|
Fischfilet 80 g
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Lachssterne 80 g
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Fischsticks 80 g
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